Allgemeine Vertragshändlerbedingungen der Ninella GmbH
Die Ninella GmbH (nachfolgend auch "Hersteller" genannt) produziert Kosmetika und vertreibt diese unter der Markenbezeichnung "When Nino meets Lella" über ihren Online-Shop. Der Vertragshändler möchte die Produkte des Herstellers in sein Sortiment aufnehmen und stationär anbieten.
Diese Allgemeinen Vertragshändlerbedingungen (nachfolgend auch "AVB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ninella GmbH und ihren Vertragshändlern abschließend. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragshändlers haben keine Geltung, auch wenn der Hersteller ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform im Sinne von § 126b BGB (Brief, E-Mail, Telefax etc.).
Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Hersteller überträgt dem Vertragshändler den Vertrieb der in § 2 näher bezeichneten Vertragsprodukte.
1.2 Der Vertragshändler versichert, dass er freier und selbständiger Unternehmer ist und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Der Vertragshändler kann im Rahmen dieses Vertrages seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen. Er ist nicht befugt, den Hersteller rechtsgeschäftlich zu vertreten.
1.3 Der Vertragshändler weist dem Hersteller vor Vertragsschluss seine Unternehmerstellung durch Übermittlung geeigneter Nachweise (Handelsregisterauszug soweit vorhanden, Gesellschaftsvertrag o.Ä.) nach.
§ 2 Vertragsprodukte
2.1 Vertragsprodukte sind die im Onlineshop des Herstellers angebotenen Erzeugnisse.
2.2 Der Vertragshändler vertreibt die Vertragsprodukte ausschließlich unter den im Onlineshop des Herstellers verwendeten Produktnamen und Bezeichnungen.
2.3 Der Hersteller ist jederzeit berechtigt, die Produktion und/oder den Vertrieb einzelner Vertragsprodukte einzustellen sowie einzelne Vertragsprodukte aus dem Vertragsprogramm herauszunehmen. Neue Produkte oder Nachfolgeerzeugnisse der bisherigen Vertragsprodukte wird der Hersteller dem Vertragshändler in der Regel ebenfalls zu den Bedingungen dieses Vertrages anbieten. Ein Anspruch des Vertragshändlers hierauf besteht jedoch nicht.
§ 3 Ausschluss des Alleinvertriebsrechts
3.1 Ein Alleinvertriebsrecht des Vertragshändlers besteht nicht. Der Hersteller kann jederzeit weitere Vertragshändler mit den Vertragsprodukten beliefern.
3.2 Insbesondere ist der Hersteller berechtigt, Bestellungen von weiteren Vertragshändlern und Endkunden über seine Internet-Plattform anzunehmen und abzuwickeln. Ein Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers besteht nicht.
§ 4 Pflichten des Händlers
4.1 Der Vertragshändler hat dem Hersteller regelmäßig über alle Umstände Bericht zu erstatten, die für den Geschäftserfolg der Produkte relevant sind, wie etwa über seine Tätigkeit, die Marktlage samt Aktivitäten der Konkurrenz, Wünsche der Kunden, Akzeptanz der Vertragsprodukte, Verkaufsergebnisse, Lagerbestände und Bedarfsschätzungen. Häufigkeit sowie Art und Weise der Berichterstattung wird der Vertragshändler mit dem Hersteller abstimmen. Die Berichte dürfen keine Informationen über die Namen und Anschriften der Kunden des Vertragshändlers enthalten.
4.2 Der Vertragshändler hat dem Hersteller die Namen und Adressen aller Ladenlokale, in denen er die Vertragsprodukte zum Verkauf anbietet, sowie etwaige Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Hersteller ist berechtigt, diese auf seiner eigenen Website aufzuführen. Der Vertragshändler und der Hersteller beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 5 Regelungen zum Online-Vertrieb
5.1 Der Vertragshändler ist berechtigt, die Vertragsprodukte auf seiner Homepage zu bewerben und über das Internet zu verkaufen, wenn er daneben auch mindestens ein Ladenlokal betreibt, in dem die Vertragsprodukte angeboten werden.
5.2 Der Vertragshändler darf die Produkte online nur dann anbieten und vertreiben, wenn:
a) sein Onlineshop eine dem stationären Handel vergleichbare hochwertige Präsentation, Beratung und Kundenbetreuung gewährleistet,
b) keine Drittplattformen (z. B. Amazon, eBay) genutzt werden, auch nicht zur Weiterleitung von Kunden oder für Werbung und
c) Suchmaschinenwerbung nur in markenkonformer Weise erfolgt und der Hersteller dies im Vorfeld schriftlich genehmigt.
5.3 Der Vertrieb über Online-Marktplätze Dritter sowie Preisvergleichsportale ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4 Der Hersteller behält sich vor, die Einhaltung dieser Bedingungen regelmäßig zu überprüfen. Bei Verstoß kann der Händler von der weiteren Belieferung mit den Produkten ausgeschlossen werden.
§ 6 Beschränkungen des Vertragshändlers
Der Vertragshändler wird die Vertragsprodukte ausschließlich vom Hersteller sowie von zur Vertriebsorganisation des Herstellers gehörenden Händlern beziehen.
§ 7 Mindestabsatzziel
Eine Mindestabnahme- oder Bezugspflicht besteht nicht.
§ 8 Geistiges Eigentum
8.1 Zur Wahrung der Identität der Produkte ist der Vertragshändler während der Vertragsdauer berechtigt und verpflichtet, die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen des Herstellers zu verwenden und dabei deren Wert und Ruf zu fördern. Der Vertragshändler darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers nicht in seiner Firmierung oder Geschäftsbezeichnung verwenden. Wenn der Hersteller eine Marke oder ein sonstiges geschütztes Zeichen auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchte, wird auf Verlangen des Herstellers auch der Vertragshändler die Benutzung der Marke umstellen oder einstellen.
8.2 Der Vertragshändler darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte übertragen. Der Vertragshändler wird dem Hersteller jede von ihm festgestellte unerlaubte Benutzung der Marken und die sonstigen geschützten Zeichen durch Dritte unverzüglich melden. Dies gilt auch in Bezug auf alle Wettbewerbsverstöße sowie alle Verletzungen gewerblicher Schutzrechte.
§ 9 Sachmängel, Garantie, Produkthaftung
9.1 Der Vertragshändler ist verpflichtet, berechtigte Sachmängelansprüche von Kunden zu erfüllen. Der Vertragshändler wird den Hersteller über jeden Sachmängel- und Garantiefall rechtzeitig unterrichten, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte voraussichtlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen wird.
9.2 Der Vertragshändler wird den Hersteller unverzüglich über ihm bekannt werdende Produktfehler und Risiken bei der Verwendung der Vertragsprodukte informieren.
9.3 Der Vertragshändler wird Vertragsprodukte nicht ohne vorherige Zustimmung des Herstellers ändern. Dies gilt auch in Bezug auf deren Ausstattung und Verpackung sowie Warnhinweise. Verstößt der Vertragshändler gegen diese Pflicht, so haftet er dem Hersteller im Innenverhältnis für Produkthaftungsansprüche Dritter, wenn und soweit der entstandene Schaden durch das Verhalten des Vertragshändlers verursacht wurde.
§ 10 Rechte und Pflichten des Herstellers
10.1 Der Hersteller wird den Vertragshändler im Rahmen seines allgemeinen Geschäftsverkehrs mit den Vertragsprodukten beliefern. Er wird Bestellungen des Vertragshändlers nur bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ablehnen. Ein solcher liegt etwa dann vor, wenn der Hersteller das betreffende Produkt nicht mehr vertreibt, oder die Bestellung wegen Produktionsschwierigkeiten, Produktionsumstellungen, Nichtbelieferung von Vorlieferanten, unerwartet hoher Nachfrage oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht annehmen kann.
10.2 Der Hersteller wird den Vertragshändler auf dessen Verlangen beraten und ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen.
§ 11 Preise und Lieferbedingungen
11.1 Die dem Vertragshändler zustehende Vergütung ist der Händlerrabatt. Der Rabatt ist nach dem Umfang der jeweiligen Bestellung gestaffelt und beträgt
bei Bestellung von bis zu 9 Produkten 20%
bei Bestellung von 10-24 Produkten 30% und
bei Bestellung ab 25 Produkten 40%
auf den jeweils im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Endverbraucherpreis, zu dem das Produkt im eigenen Onlineshop des Herstellers angeboten wird, wobei eigene Rabattaktionen des Herstellers außer Betracht bleiben. Mit dem Rabatt sind alle Ansprüche des Vertragshändlers gegen den Hersteller vollständig abgegolten.
11.2 Wenn und soweit der Hersteller Prämien, Boni und Verkaufshilfen gewährt, handelt es sich dabei grundsätzlich um freiwillige Leistungen, die – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – jederzeit vom Hersteller ganz oder teilweise widerrufen werden können.
11.3 Der Hersteller ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik jederzeit zur Änderung seiner Endverbraucherpreise berechtigt. Eine solche Änderung ist dem Vertragshändler im Voraus anzuzeigen. Bereits erfolgte Bestellungen des Vertragshändlers bleiben von den Änderungen unberührt.
11.4 Warenbestellungen erfolgen ausschließlich über den Online-Shop des Herstellers. Die Ware wird unverzüglich nach vollständigem Zahlungseingang versendet.
11.6 Im Übrigen gelten für alle in Ausführung dieses Vertrages getätigten Verkaufsgeschäfte des Herstellers an den Vertragshändler die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers in der jeweils aktuellen Fassung.
11.7 Der Vertragshändler ist in der Gestaltung seiner Preise gegenüber Dritten grundsätzlich frei. Es wird empfohlen, sich an dem jeweiligen, vom Hersteller in seinem Onlineshop festgesetzten Endverbraucherpreis zu orientieren. Dieser darf nicht unterschritten werden.
§ 12 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung
12.1 Die Zurverfügungstellung dieser AVB auf der Homepage des Herstellers stellt kein bindendes Vertragsangebot des Herstellers dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Hersteller die Anfrage des Händlers und den Nachweis seiner Unternehmereigenschaft geprüft und den Vertragsschluss bestätigt hat. Die vom Hersteller per Mail an den Vertragshändler versandte Aufforderung zur Aktivierung des Kundenkontos des Vertragshändlers, gilt als Bestätigung in diesem Sinne.
12.2 Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder der Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Hersteller liegt insbesondere vor, wenn
a) der Vertragshändler seine Zahlungen einstellt;
b) der Vertragshändler in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen so wesentliche Einbußen erleidet oder zu erleiden droht, dass seine Tätigkeit dadurch zum Nachteil des Herstellers beeinträchtigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vertragshändler selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird oder
c) der Vertragshändler durch sein Verhalten schuldhaft eine wichtige Pflicht aus diesem Vertrag verletzt und dieses Verhalten trotz Abmahnung durch den Hersteller fortsetzt.
12.4 Die Kündigung bedarf der Textform gem. § 126b BGB.
§ 13 Folgen der Kündigung für die Restlaufzeit
Nach Zugang einer ordentlichen Kündigung gem. § 12 Abs. 2 ist der Hersteller nur noch insoweit zur Annahme von Bestellungen verpflichtet, als der Vertragshändler die betreffenden Vertragsprodukte in dem bis zur Vertragsbeendigung verbleibenden Zeitraum im Rahmen des ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsganges voraussichtlich verkaufen oder verwenden kann und nicht in ausreichendem Umfang auf Lager hat. Der Nachweis obliegt dem Vertragshändler.
§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung
14.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Vertragshändler unverzüglich die Nutzung der Marken und der sonstigen geschützten Zeichen des Herstellers einstellen. Er wird jedenfalls alles unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, er sei ein vom Hersteller autorisierter Vertragshändler.
14.2 Kostenfrei zur Verfügung gestellte Waren und Muster hat der Vertragshändler bei Vertragsbeendigung auf seine Kosten an den Hersteller zurückzusenden.
14.3 Der Hersteller ist berechtigt, vom Vertragshändler die Rücknahme eines Teils oder des gesamtes Bestandes an Vertragsprodukten, die der Vertragshändler von ihm bezogen hat, gegen Zahlung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses gültigen Endverbraucherpreises zu verlangen, wenn und soweit diese noch beim Vertragshändler vorhanden sind. Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Herstellers.
§ 15 Geheimhaltungspflicht
15.1 Der Vertragshändler darf ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse des Herstellers weder während des Vertrages noch nach seiner Beendigung Dritten mitteilen oder zugänglich machen. Er wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter eingehalten wird.
15.2 Unterlagen über Geschäftsvorgänge, die der Hersteller ihm anvertraut hat, wird der Vertragshändler unverzüglich nach der auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgeben.
§ 16 Aufrechnung, Pfand- und Zurückbehaltungsrechte
Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Vertragshändler nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen vom Hersteller anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
§ 17 Übertragbarkeit
Der Vertragshändler kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Herstellers auf Dritte übertragen.
§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
18.2 Gerichtsstand ist München (bei Landgerichten Landgericht München I).
§ 19 Salvatorische Klausel
19.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
19.2 Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.
